Etengo vertritt klare Standpunkte. Ihre.

Verhaltensrichtlinie der Etengo AG und ihrer Lieferanten

Präambel

Die Etengo AG bekennt sich zu einer sozial und ökologisch verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir setzen bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern voraus, dass die Grundsätze sozialen, ethischen und ökologischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Auch sind wir bestrebt unser unternehmerisches Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit laufend zu optimieren und erwarten diese Haltung entsprechend eines ganzheitlichen Ansatzes auch von unseren Lieferanten.

Unser Verhaltenskodex stützt sich auf internationale Übereinkommen wie

  • die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen,
  • die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln,
  • die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“,
  • die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie
  • den Global Compact der Vereinten Nationen.

sowie nationale Gesetze und Vorschriften wie

  • das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Für die zukünftige Zusammenarbeit erwartet die Etengo AG von ihren Vertragspartnern die Beachtung der nachstehenden Regelungen im Sinne eines gemeinsamen Verhaltenskodex. Neben der Erfüllung der aufgeführten Grundsätze und Anforderungen bemühen sich die Vertragspartner zudem darum, auch ihre Unterauftragnehmer zur Einhaltung zu bewegen. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex kann für die Etengo AG in letzter Konsequenz Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge zu beenden.

Soziale Verantwortung

Entlohnung

Das Entgelt ist fair und marktgerecht.
Es berücksichtigt sowohl den nationalen gesetzlichen Mindestlohn als auch die branchenüblichen Mindeststandards. Des Weiteren reicht das Entgelt aus, um die Kosten des gewöhnlichen Lebensunterhalts zu decken und ein Mindestmaß an Rücklagen zu ermöglichen. Den Arbeitnehmern werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sowie eine klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Information über die Zusammensetzung ihres Entgelts gewährt.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeiten sind fair.
Sie entsprechen den geltenden Gesetzen und den Branchenstandards. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden.

Zwangsarbeit

Jede Arbeit ist freiwillig.
Sie erfolgt ohne Androhung von Strafe. Den Mitarbeitenden steht es jederzeit frei die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis mit angemessener Frist zu beenden. Inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung und Erniedrigung werden nicht toleriert.

Kinderarbeit

Kinderarbeit kommt nicht zum Einsatz.
Sie findet in keiner Phase der Dienstleistungserbringung oder der Produktion statt. Die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter von Beschäftigten wird berücksichtigt.

Diskriminierung

Diskriminierung findet nicht statt.
Sie wird weder aufgrund von Unterschieden in Geschlecht, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, Gesundheitsstatus, politischer Überzeugung, Weltanschauung, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung zugelassen. Insbesondere werden Mitarbeiter nicht aufgrund von Gründung, Beitritt oder Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation diskriminiert. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.

Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird gewährleistet.
Der Arbeitgeber ist für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld verantwortlich. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen. Übermäßige körperliche oder geistige Ermüdung werden durch geeignete Maßnahmen verhindert. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie Sicherheitsmaßnahmen informiert und geschult.

Natürliche Lebensgrundlagen1

Natürliche Lebensgrundlagen werden geschützt.
Schädliche Bodenveränderungen, Gewässer- und Luftverunreinigungen, Lärmemissionen sowie übermäßigen Wasserverbrauch werden unterlassen, wenn dies die Gesundheit von Personen schädigt, die natürlichen Grundlagen zur Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt oder den Zugang von Personen zu einwandfreiem Trinkwasser oder Sanitäranlagen verhindert. Land, Wälder oder Gewässer, deren Nutzung die Lebensgrundlage von Personen sichert, werden nur entzogen, wenn kein Verstoß gegen legitime Rechte vorliegt.

Ökologische Verantwortung

Industrielles Abwasser1

Industrielles Abwasser wird verantwortungsvoll gehandhabt.
Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen wird vor der Einleitung oder Entsorgung typisiert, überwacht, überprüft und bei Bedarf behandelt. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Reduzierung von Abwassererzeugung bemüht.

Luftemissionen1

Luftemissionen werden verantwortungsvoll gehandhabt.
Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) sowie Treibhausgasemissionen werden vor ihrer Freisetzung typisiert, routinemäßig überwacht, überprüft und bei Bedarf behandelt. Darüber hinaus wird die Funktionsfähigkeit der Abgasreinigungssysteme regelmäßig sichergestellt und Maßnahmen zur Minimierung jeglicher Emissionen bemüht.

Abfall und gefährliche Stoffe1

Abfall und gefährliche Stoffe werden verantwortungsvoll gehandhabt.
Festabfall wird im Rahmen einer systematischen Herangehensweise ermittelt, gehandhabt, reduziert und verantwortungsvoll entsorgt oder recycelt. Die Verbote der Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 in der aktuellen Fassung werden beachtet. Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, werden auf eine solche Weise ermittelt und gehandhabt, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist. Quecksilber und persistente organische Schadstoffe werden ausschließlich im Einklang mit den Verboten des Übereinkommens von Minimata vom 10. Oktober 2013 sowie im Einklang mit dem Stockholmer Übereinkommen vom 23. Mai 2001 verwendet.

Rohstoffe und natürliche Ressourcen1

Rohstoffe und natürliche Ressourcen werden verantwortungsvoll eingesetzt.
Der Einsatz und der Verbrauch von Ressourcen während der Produktion und die Erzeugung von Abfall jeder Art, einschließlich Wasser und Energie, werden vermieden oder reduziert. Entweder geschieht dies direkt am Entstehungsort oder durch Verfahren und Maßnahmen, bspw. durch die Änderung der Produktions- und Wartungsprozesse oder von Abläufen im Unternehmen, durch die Verwendung alternativer Materialien, durch Einsparungen, durch Recycling oder mithilfe der Wiederverwendung von Materialien.

Energie

Energie wird effizient eingesetzt.
Der Energieverbrauch wird überwacht und dokumentiert. Es werden wirtschaftliche Lösungen gesucht und umgesetzt, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu minimieren.

[1] Keine Relevanz für die Etengo AG

Ethisches Geschäftsverhalten und Compliance

Wettbewerb

Der Wettbewerb wird fair gelebt.
Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs werden eingehalten. Außerdem werden die geltenden Kartellgesetze angewendet, die im Umgang mit Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, verbieten.

Vertraulichkeit/ Datenschutz

Datenschutz und Vertraulichkeit werden eingehalten.
Bezüglich des Schutzes privater Informationen wird den angemessenen Erwartungen von Zulieferern, Kunden, Verbrauchern und Arbeitnehmern entsprochen. Bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen werden die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften beachtet.

Geistiges Eigentum

Rechte an geistigem Eigentum werden respektiert.
Beim Transfer von Technologie und Know-how werden geistige Eigentumsrechte und Kundeninformationen geschützt.

Integrität/ Bestechung und Interessenskonflikte

Bei allen Geschäftsaktivitäten werden höchste Integritätsstandards zugrunde gelegt.
Beim Verbot aller Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung, Unterschlagung und Geldwäsche wird eine Null-Toleranz-Politik verfolgt.

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Stand: 01.01.2023